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Montag, 09 August 2010
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Juli 2010 entschieden, dass
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die seit dem Jahre 2007 geltende, verschärfte Regelung zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer teilweise gegen die Verfassung verstößt.
Sofern für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor.

Wer profitiert von dieser Entscheidung?
Das sind diejenigen Arbeitnehmer, Unternehmer oder nebenberuflich selbständig Tätigen, die.....
....in ihrem Betrieb bzw. an ihrem Arbeitsplatz kein Arbeitszimmer nutzen können, wie zum Beispiel Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Handelsvertreter.

Wie geht es weiter?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab dem 01. Januar 2007 zu treffen.
Bis zum Ergehen dieser Neuregelung werden die Finanzämter Steuerbescheide nur vorläufig durchführen, damit nach der Gesetzesänderung die Bescheide von Amts wegen geändert werden können, ohne dass zuvor ein Einspruch eingelegt werden muss.
Was ist zu tun?
Sollten Sie zu dem begünstigten Personenkreis wie beispielsweise Lehrer oder Handelsvertreter zählen, so setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt in Verbindung, damit Sie den Steuerabzug für die Jahre 2008 und 2009, unter günstigen Umständen auch für 2007, bekommen.

Nähere Informationen zu der Problematik finden Sie auf unserer Internetseite www.goergen.de

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                       Michael Görgen
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Steuerberater, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Görgen & Partner
Joh.-Phil.-Reis-Straße 19
55469 Simmern
Tel.: 06761/94 20-17
Fax: 06761/5208
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