Start ins Berufsleben - Azubitest Artikel drucken E-Mail
Freitag, 26 Juni 2009
Mit dem Beginn der Sommerferien verabschieden sich alljährlich viele Jugendliche von der Schulzeit und starten in die Berufstätigkeit.
Die Suche nach einem Ausbildungsplatz gestaltet sich oft schwierig, doch auch für Unternehmer ist es nicht leicht, die richtige Auswahl bei der Suche nach einem Azubi zu treffen.
Das Handwerksblatt bietet auf seiner Internetseite einen Azubitest an - eine interessante Möglichkeit für Jugendliche zu testen, ob sie fit fürs Bewerbungsgespräch sind und auch mancher "Chef" tut gut daran, sich diesen Azubitest mal anzusehen.

 
Arbeitsrecht-Tipp des Monats 7/2009 Artikel drucken E-Mail
Dienstag, 23 Juni 2009
Arbeitsrecht-Tipp Monat Juli 2009
jeden Monat neu aus der Kanzlei Görgen & Partner


Krankheit an Sonn- und Feiertagen lässt Zuschlag unberührt


Die Sonn- und Feiertagszuschläge hat der Arbeitgeber auch dann zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer krank ist! Das Entgeltausfallprinzip sichert dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge.
Das BAG hatte folgenden Fall zu entscheiden:
Die Klägerin war in der von der Beklagten betriebenen Seniorenresidenz als Saalservicekraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah für die Arbeit an Sonntagen einen Zuschlag von seinerzeit
DM 70,00 vor. Der Arbeitgeber zahlte darüber hinaus, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, diesen Zuschlag auch an Feiertagen. Die Klägerin war an mehreren dieser Sonn- und Feiertage krank gemeldet. Die Beklagte zahlte ihr hierfür Sonn- und Feiertagszuschläge in unstreitiger Höhe von € 440,80 nicht aus.
Die Klägerin klagte und bekam auch vom BAG Recht.

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind 1. ein Ausgleich für eine besonders lästige oder belastende Arbeit und 2. als Bestandteil des regulären Arbeitslohnes auch im Krankheitsfall zu zahlen Grundlage der Beurteilung sind die §§ 4, 4 a des Lohnfortzahlungsgesetzes.

Nach Auffassung des BAG erhält das dort geregelte Entgeltausfallprinzip dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge.
Lediglich Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistungen in einem bestimmten Zeitabschluss gekoppelt sind, sondern hiervon unabhängig aus besonderem Anlass gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.
Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass vorliegend lediglich der Zuschlag für die Sonntagsarbeit arbeitsvertraglich geregelt war.
Die Feiertagszuschläge wurden nach Auffassung des BAG aufgrund betrieblicher Übung gezahlt, so dass auch insoweit ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung bestand.

Hieraus folgt: Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Sonn- und Feiertagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, sogar solche aus betrieblicher Übung.
Schließlich nützte es der Beklagten auch nichts, dass sie der Klägerin Ersatzruhetage gewährt hatte. Diese Ersatzruhetage sind nämlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich zu gewähren und keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (BAG, Urteil v. 14.01.2009, 5 AZR 89/08).

Lesen Sie auch:
Arbeitsrecht-Tipp 6/2009: Flexible Arbeitszeitmodelle in Zeiten der Wirtschaftskrise

Torsten Schink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sozietät Görgen und Partner
 Rhein-Mosel-Str. 28
 56281 Emmelshausen
Tel.: 06747/9355-15 Fax: 06747/9355-20
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
www.goergen.de
 
Infoabend der Werbegemeinschaft in der Getränkequelle Artikel drucken E-Mail
Montag, 22 Juni 2009
[Klick für größeres Bild]

Zu einer "Wasserprobe" hatte Martina Brass von der Firma Reuther Wagner die Mitglieder von Simmern-Attraktiv! in die Getränkequelle im Kom-Center eingeladen.


Die Besucher hatten Gelegenheit, ...

 
Blitzumbau in der Schwanenapotheke Artikel drucken E-Mail
Donnerstag, 18 Juni 2009
In ganz neuem Licht präsentiert sich seit Donnerstag die Schwanenapotheke ihren Kunden, und das ist durchaus wörtlich zu nehmen.

[Klick für größeres Bild]

Um eine neue Beleuchtung zu installieren, musste die alte Decke rausgerissen werden, und den Passanten in der Simmerner Fußgängerzone bot sich am Mittwochnachmittag ein Bild, dass Gedanken an wochenlange Umbauarbeiten weckte - aber.....


 
Familienmusical „Jule und Naseweis – In 15 Liedern durch Disneyland“ Artikel drucken E-Mail
Donnerstag, 11 Juni 2009
Am Sonntag, 28.Juni, kommt Walt Disney auf die Burg „Rheinfels“ in St. Goar…!

[Klick für größeres Bild]

Natürlich kommt nicht der Schöpfer der Zeichentrickfilme persönlich, der starb bereits vor über 30 Jahren. Nach St. Goar kommen seine Lieder. Lieder aus seinen Filmen – Lieder, die Jung und Alt kennen – Lieder, die zeitlose Evergreens geworden sind. Und auch die Kulisse ist wahrlich märchenhaft, der Burghof der „Rheinfels“!
Los geht’s nach „Tal Total“ um 18.30 Uhr, bei schlechtem Wetter gibt es 150 garantierte Sitzplätze in der „Rheinfelshalle“.....


 
© 2006 - 2008 Simmern attraktiv e.V.