Neue Öffnungszeiten im Hunsrücker Teeladen Artikel drucken E-Mail
Mittwoch, 27 Mai 2009
Sommeröffnungszeiten im Hunsrücker Teeladen ab 01.06.2009

Do. u. Fr. : 9.30 - 13.30 und 15.00 - 18.30 Uhr
Sa.: 9.30 - 13.00 Uhr


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Hunsrücker Teeladen 
Koblenzerstraße 103 (KOM Center)
55469 Simmern
 Tel/Fax 06761/7297 Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
 www.hunsruecker-teeladen.de

 
Freiwilligendienst in Afrika Artikel drucken E-Mail
Montag, 25 Mai 2009
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Die 23 jährige Anne Kasprzyk möchte ab September für ein Jahr in Niger/Afrika in einem Projekt mitarbeiten, das Mädchen und Frauen ohne Schulbildung eine Ausbildung ermöglicht.
Zur Finanzierung dieses Freiwilligendienstes braucht sie finanzielle Unterstützung.
Ausführliche Informationen über die Projektarbeit hat sie in einem Artikel zusammengefasst:
 
Arbeitsrecht-Tipp des Monats 6-2009 Artikel drucken E-Mail
Sonntag, 24 Mai 2009
Arbeitsrecht-Tipp Monat Juni 2009

Flexible Arbeitszeitmodelle in Zeiten der Wirtschaftskrise


Betriebe müssen in Zeiten der Wirtschaftskrise mit schwankenden Arbeitsanfällen rechnen und auf derartige Veränderungen der Nachfrage flexibel reagieren können. Während der Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbedingungen (beispielsweise die Lage der Arbeitszeit) noch durch Ausübung des Direktionsrechts einseitig verändern kann, bedarf es sowohl für eine vorübergehende Erhöhung (Überarbeit) als auch für eine vorübergehende Ermäßigung (Kurzarbeit) einer ausdrücklichen Vereinbarung entweder in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Denn im-mer dann, wenn die einseitige Veränderung des Umfangs der Arbeitszeit unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung hat, sieht das Bundesarbeitsgerichtes das Direktionsrecht nicht als geeignetes Instru-mentarium zur dauerhaften Änderung der Arbeitszeit an, da hiermit ein unzulässiger Eingriff in den Kernbe-reich des Arbeitsverhältnisses verbunden ist (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.12.1984, Az.: 7 AZR 509/83).

Die Arbeitsparteien können demnach eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit nur einvernehmlich befristet erhöhen oder reduzieren. Sie können darüber hinaus vereinbaren, dass für das Arbeitsverhältnis zwar von einer bestimmten (Mindest-) Arbeitszeit auszugehen ist, diese jedoch in einem bestimmten Maße über- oder unterschritten werden kann oder während bestimmter Zeiten auf Null reduziert ist.

So ist z.B. durch folgende arbeitsvertragliche Vereinbarung eine einseitige Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeiten möglich:
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, sie kann je nach betrieblichem Bedarf auf mehrere Wochen ungleichmäßig verteilt werden. Ein Ausgleich muss jedoch innerhalb von 3 Monaten erreicht sein. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Arbeitszeit um bis zu 20 % d.h. auf bis zu 32 Stunden pro Woche zu reduzieren. Macht der Arbeitgeber hiervon Gebrauch, werden nur die tatsächlich abgerufenen Stunden vergütet.

Zu beachten ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung folgendes:
Wird vertraglich ein zusätzliches Arbeitszeitvolumen festgelegt, das der Arbeitgeber abrufen kann, darf der variable Zeitanteil höchstens 25% der geschuldeten Mindestarbeitszeit betragen. Bei einer vertraglich vor-behaltenen einseitigen Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit darf der variable Anteil 20% nicht über-schreiten. Eine Kombination der Verlängerungs- und Verringerungsmöglichkeit ist unzulässig.

Torsten Schink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sozietät Görgen und Partner
Rhein-Mosel-Str. 28
56281 Emmelshausen
Tel.: 06747/9355-15 Fax: 06747/9355-20
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www.goergen.de
 
Live-Musik in der Fußgängerzone Artikel drucken E-Mail
Sonntag, 24 Mai 2009
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Das Jazz-Quartett "Profile" unterhielt am Sonntag bei strahlendem Sonnenschein die Gäste des Cafe Jung in der Simmerner Fußgängerzone.


Mit einem breiten Repertoire bekannter Hits mehrerer Jahrzehnte begeisterte die 4-köpfige Band die Zuhörer und erntete verdienten Applaus.

Eine rundum gelungene Veranstaltung im Rahmen der Feierlichkeiten der
Bäckerei Jung anlässlich ihres 111-jährigen Bestehens!

 
CulinarisSIMo kocht wieder Artikel drucken E-Mail
Samstag, 16 Mai 2009
Die Hobbyköche von CulinarisSIMo schwingen wieder Ihre Kochlöffel und verwöhnen die Besucher des

Leider muss die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen ins Frühjahr 2010 verschoben werden. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
Bereits gekaufte Karten können bei der Touristinformation im neuen Schloss zurückgegeben werden
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Schloss-Konzert

mit Manfred Pohlmann und Dirk Juchem
am 29.05.2009, 19.30 Uhr
im Neuen Schloss Simmern


Der Eintritt inkl. Essen beträgt 20,00 Euro / erm. 18,00 Euro
Karten sind bei der Touristinformation im Neuen Schloss erhältlich
Tel.: 06761/837- 296 E - Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
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