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Freitag, 02 Oktober 2009 |
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Arbeitsrecht-Tipp des Monats - jeden Monat neu aus der Kanzlei Görgen und Partner
Arbeitnehmerdatenschutz
Die Bundesdatenschutzgesetz-Novelle zum 01.09.2009 bringt kaum klare
Regelungen für den Datenschutz von Arbeitnehmern. Ein eigenständiges
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist noch nicht in Sicht. Was bleibt, sind die
dürftigen Aussagen im neuen BDSG sowie die Rechtsprechung.
Unter dem Begriff "Arbeitnehmerdatenschutz" versteht man allgemein
den Schutz des „Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung" von Personen in
ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer.
Auch das neue BDSG bringt kaum Licht ins Dunkel des Arbeitnehmerdatenschutzes.
Der neue § 32 „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des
Beschäfti-gungsverhältnisses" regelt den Arbeitnehmerdatenschutz eher auf
niedrigem Niveau. Aufge-nommen wurden lediglich wenige, fast durchgehend
unstreitige Grundsätze wie z.B.
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