Arbeitsrecht-Tipp Monat Oktober 2009 Artikel drucken E-Mail
Freitag, 02 Oktober 2009
Arbeitsrecht-Tipp des Monats - jeden Monat neu aus der Kanzlei Görgen und Partner

Arbeitnehmerdatenschutz


Die Bundesdatenschutzgesetz-Novelle zum 01.09.2009 bringt kaum klare Regelungen für den Datenschutz von Arbeitnehmern. Ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist noch nicht in Sicht. Was bleibt, sind die dürftigen Aussagen im neuen BDSG sowie die Rechtsprechung.

Unter dem Begriff "Arbeitnehmerdatenschutz" versteht man allgemein den Schutz des „Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung" von Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer.

Auch das neue BDSG bringt kaum Licht ins Dunkel des Arbeitnehmerdatenschutzes.
Der neue § 32 „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäfti-gungsverhältnisses" regelt den Arbeitnehmerdatenschutz eher auf niedrigem Niveau. Aufge-nommen wurden lediglich wenige, fast durchgehend unstreitige Grundsätze wie z.B.
 
<< Anfang < Vorherige Seite 1 2 Nächste Seite > Ende >>

Artikel 10 - 10 von 10
© 2006 - 2008 Simmern attraktiv e.V.